Opferrechtsgesetz: Erhebliche Verbesserungen
Ein bedeutender Meilenstein in der Verbesserung der Opferrechte ist zum 01.10.09 in Kraft getreten. Maßgebend daran beteiligt war der WEISSE RING. Hier die einzelnen Änderungen:
Nebenklage (§ 395 StPO) |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 15. Oktober 2009 )
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Auch Opfer brauchen einen Anwalt vor Gericht
Jedes Jahr am 22. März stehen in Deutschland die Opfer von Kriminalität und Gewalt im Mittelpunkt. Die Medien zwischen Flensburg und Passau liessen es sich auch in diesem Jahr nicht nehmen, eindringlich auf die Situation von Opfern hinzuweisen und dem WEISSEN RING gelingt es sein vielen Jahren, diesem Tag durch seine Aktionen vor Ort und ausführlichen Pressegesprächen besonderes Gewicht zu verleihen. |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 15. Oktober 2009 )
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Anti-Stalking-Gesetz wirkt
Rund 10.000 Anzeigen im ersten Jahr
Das „Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen“ – kurz Anti-Stalking-Gesetz – hat bereits im ersten Jahr seines Bestehens für erhebliche Arbeit in den Gerichten gesorgt. Es wird – so schätzen die Justizverwaltungen in den Ländern – im Vergleich zu anderen Gesetzen außerordentlich häufig in Anspruch genommen. |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 15. Oktober 2009 )
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Stalking – endlich eine Straftat
Täter riskieren jahrelange Freiheitsstrafen
Die erste Hürde war bereits genommen: Ende des Jahres 2006 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz gegen Stalking – das beharrliche Nachstellen – beschlossen. Am 16.02.07 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es fehlt zwar noch die Prüfung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten, aber darin sehen die Experten kein Problem mehr. |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 15. Oktober 2009 )
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Männer, die prügeln, müssen gehen!
Gewaltschutzgesetz seit dem 01.01.02
Endlich ist es geschafft! Seit dem 01.01.02 gilt das neue Gewaltschutzgesetz. Nach diesem Gesetz ist es möglich, bei häuslichen Gewalttaten wirksame Schutzanordnungen gegen den Täter zu treffen, in dem er z. B. zeitlich befristet aus der Wohnung gewiesen wird, ihm verboten wird, sich der Wohnung oder der Betroffenen zu nähern, sie anzurufen (Telefonterror) oder sie anders zu belästigen. |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 15. Oktober 2009 )
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