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Sonntag, 17. Februar 2008 |
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Für die neu geschaffene Altersklasse U21 wurde eine Sonderregelgung für Wettkämpfer ausgearbeitet, die zwar im gleichen Kalenderjahr ihr 18. Lebensjahr vollenden, aber zum Zeitpunkt der Meisterschaft / des Turniers noch nicht volljährig sind. Diese Wettkämpfer starten zwar in der U21, müssen aber aufgrund der Minderjährigkeit weiterhin wie jugendliche Wettkämpfer behandelt werden.
Konsequenz: Wettkämpfer der U21, die am Wettkampftag, ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen beim Wiegen / Einschreiben ein sportärtzliches Attest und eine Einverständniserklärung der / des Erziehungsberechtigten vorlegen. Für den Wettkampf ist das Tragen von Mund- und Tiefschutz verpflichtend (gleiche Voraussetzungen wie bei der U18). Liegen die entsprechenden Dokumente beim Wiegen / Einschreiben nicht vor ist die Wettkampfteilnahme ausgeschlossen. Trägt der Wettkämpfer die vorgeschriebene Schutzausrüstung während des Kampfes nicht, wird er für die Veranstaltung disqualifiziert. Volljährige Wettkämpfer sind nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes von dieser Regelung befreit.
Wir bitten dringend alle Trainer, Übungsleiter, Betreuer und Wettkämpfer in den Vereinen über diese Sonderregelung zu informieren.
Eine Vorlage der Einverständniserklärung für Kämpfer der U18 und jünger, sowie eine gesonderte Einverständniserklärung für minderjährige Kämpfer der U21 können Sie auf unseren Seiten downloaden.
DOWNLOADS
Einverständniserklärung U18, U15, U12 und U10 [download] [öffnen]
Einverständniserklärung U21 [download] [öffnen] |
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Juli 2008 )
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