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Donnerstag, 27. September 2007 |
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Ergänzende Hinweise zur Durchführung einer Kinderprüfung (Anhang 1)
Das Kinderprogramm ist von den Techniken her analog dem Erwachsenen Programm (wie bisher auch).
Der 5. Kyu gliedert sich in die Bereiche: Verteidigungsstellungen, Bewegungsformen, Falltechniken,
Bodentechniken, Ju-Jutsu Techniken (weitgehend Kombinationen) sowie freie Anwendungsformen.
Bei der Prüfung sind grundsätzlich alle Bereiche zu prüfen. Im Bereich der Verteidigungsstellung, der Bewegungsformen, der Falltechniken und der freien Anwendungsformen sind alle Vorgaben des Programms zu lehren und zu prüfen (gültig für alle Zwischenprüfungen). Die Bewegungsformen und die Falltechniken bilden die Grundlagen für die richtige Anwendung der Grundtechniken. Daher sind sie von Anfang an zu schulen und auch zu prüfen. Im Bereich der Bodentechniken und der Ju-Jutsu Techniken kam der Trainer / Prüfer frei entscheiden und die Techniken aussuchen, d.h. für die erste Zwischenprüfung 1/3 für die zweite Zwischenprüfung 2/3 der Techniken.
Sofern ein Fremdprüfer eingesetzt wird kann er nur die vom Trainer vorgegebenen Techniken prüfen. Dies trifft auch für den Orangegurt und die Zwischenprüfung im 4. Kyu zu.
Beispiel für eine Prüfung zum ersten gelben Streifen :
Es muß gezeigt werden:
1. Verteidigungsstellung
2. Bewegungsformen
- Auslagenwechsel (nach vorne, nach hinten, auf der Stelle)
- Meidbewegungen (Auspendeln (nach hinten, zur Seite), Abducken, Abtauchen)
- Gleiten (vorwärts, rückwärts, seitwärts)
- Körperabdrehen
- Schrittdrehungen (90° vorwärts/rückwärts, 180° vorwärts/rückwärts)
3. Falltechniken (Sturz seitwärts)6. Anwendungsformen im Bereich der Atemitechniken
Es kann gewählt werden im Bereich:
4. Bodentechniken
Hier kann der Trainer 1/3 der Techniken aus dem Bodenprogramm auswählen.
D.h. der Prüfling muß in der Prüfung nur eine der folgenden drei Techniken zeigen :
4.1 Haltetechnik in seitlicher Position oder
4-2 Haltetechnik in Kreuzposition oder
4.3 Haltetechnik in Reitposition
5. Ju-Jutsu Techniken (weitgehend) in Kombinationen
auch hier kann der Trainer 1/3 der Techniken frei auswählen.
5.1. drei passive Abwehrtechniken mit dem Unterarm (zählt als eine Technik)
- in Kopfhöhe (außen),
- in Höhe der Körpermitte (außen),
- in Höhe der Körpermitte (innen)
5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand (zahlt als eine Technik) 5.3 eine Handballentechnik
5.4 eine Knietechnik
5.5 ein Stoppfußstoß
5.6 ein Grifflösen
5.7 ein Griffsprengen
5.8 einen Armstreckhebel (Ausführung bei Bodenlage des Gegners)
5.9 Körperabbiegen
5.10 Beinstellen
Man könnte z-B. in einer Prüfung zum ersten Gelben Streifen im Bereich 5. Ju-Jutsu Techniken folgende
Grundtechniken trainieren und in der Prüfung abverlangen :
5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand,
5.3 eine Handballentechnik und
5.10 das Beinstellen
oder
5.6 Grifflösen
5.4 eine Knietechnik und
5.9 Körperabbiegen
Dies sind nur Beispiele. Hier hat der Trainer freie Wahl.
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 17. Oktober 2007 )
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