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Dienstag, 23. Oktober 2007

Kampfrichterkommandos Unterbewertungsliste
Hinweise zu Eintragungen in die Unterbewertungsliste

Allgemeines zur Unterbewertungsliste

Die Unterbewertungsliste muss in jeden Fall geführt werden, unabhängig von der verwendeten Anzeigeart und Zeitnahme.

Folgende Wertungen können vom Tischkampfrichter an den Listenführer gegeben werden.

 

Wertung Listeneintrag
Ippon [FARBE] [PART] Eintrag: 2
bei Kämpfer [FARBE] im [PART]
Wazari [FARBE] Eintrag: I
bei Kämpfer [FARBE]
Die einzelnen Parts werden nicht unterschieden.
3-Punkte [FARBE] Part III Eintrag: 3
bei Kämpfer [FARBE] im Feld für Ippon Part III.
Shido [FARBE] Eintrag: I
Strafe für Kämpfer [FARBE]
Im Feld für Strafen (Shido) und dem anderen Kämpfer einen Wazari gutschreiben
Chui [FARBE] Eintrag: I
Strafe für Kämpfer [FARBE]
im Feld für Strafen Chui und dem anderen Kämpfer zwei Wazari gutschreiben
Hansokumake [FARBE] Eintragung: I
Strafe für Kämpfer [FARBE]
im Feld für Strafe Hansokumake.


Hinweis zu den Listeneinträgen allgemein:
Die Einträge in die Unterbewertungsliste haben unbedingt nach den oben aufgeführten Grundsätzen zu erfolgen. Bitte beachten Sie unbedingt die korrekte Schreibweise Ihrer Einträge.
Im Zweifel wird die Anzeigetafel nach der Unterbwertungsliste korrigiert. Der Listenschreiber trägt die Verantwortung für die Korrektheit seiner Eintragungen.

Erläuterung zum Eintrag bei Strafen:
Zunächst wird bei dem angesagten Kämpfer die Strafe im Feld für Shido oder Chui mit Eintrag I vermerkt. Dann werden dem Gegner je nach Bestrafung für Shido 1, bzw. für Chui 2 Wazari gutgeschrieben. Diese werden ganz normal wie eine Wertung Wazari (siehe oben) vermerkt.
Wird für einen Kämpfer die zweite Bestrafung Chui gegeben, so folgt Hansokumake und der Kampf ist vorzeitig beendet.

Sonderfall bei Strafen - Hansokumake:
Der Kampf ist damit vorzeitig durch Disqualifikation des betroffenen Kämpfers beendet.
Hansokumake wird entweder vom Hauptkampfrichter direkt angesagt oder ergibt sich automatisch bei der zweiten Bestrafung mit Chui. Die Bestrafung mit Shido kann in keinem Fall zur Disqualifikation führen.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 23. Oktober 2007 )
 
 
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