| Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit |
| Freitag, 6. März 2009 | |
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Hilfestellungen für ehrenamtlich tätige Menschen in der Jugendarbeit In Sachen Ehrenamt hat sich in den letzten Jahren viel getan – mit Recht. Auch von politischer Seite erfolgte mit neuen Gesetzen zum Betätigungsfeld Ehrenamt eine wichtige Unterstützung für unser ehrenamtliches Engagement im Sportverein. So besteht z. B. die Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Jugendarbeit (z. B. Betreuung von Jugendfreizeiten, Aus- und Weiterbildungen). In der Broschüre über die Freistellung für Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz, herausgegeben vom Ministerium des Inneren und für Sport (www.ism.rlp.de Broschüre über die Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz (Stand: Mai 2007) Das einheitliche Formblatt mit dem Antrag auf Freistellung (Sonderurlaub) und Erstattung von Verdienstausfall wird vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (www.lsjv.de Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall (Stand: November 2005) Gesetzestext Ehrenamt vom 5. Oktober 2001 Verwaltungsvorschrift Ehrenamt vom 28. Februar 2003 Wer sich weitergehend für die Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements in Rheinland-Pfalz interessiert, findet fundierte Informationen in der Landesstudie „Freiwilliges Engagement in Rheinland-Pfalz – Freiwilligenarbeit, Ehrenamt und bürgerliches Engagement“ aus dem Jahre 2001. Diese Studie wurde vom Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben und herausgegeben. Landesstudie „Freiwilliges Engagement in Rheinland-Pfalz“ (Speyer, 2001) Ich hoffe, euch mit den obigen Informationen Denkanstöße gegeben und Hilfsangebote gemacht zu haben, die euch bei eurer Tätigkeit als Jugendwart, Jugendtrainer usw. zu Gute kommen. Des Weiteren findet ihr auf der Informationsplattform zum Thema Jugend in Rheinland-Pfalz (www.jugend.rlp.de Sportliche Grüße Thorsten Utter |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 1. Mai 2009 ) |