Prüfungswesen

Prüfungswesen

Prüfungsreferent, Graduierungs- und Ehrungskommission

Andreas Grote


Pfortestraße 2

55424 Münster-Sarmsheim

Telefon: 06721 46844

Telefax: 06721 995 849

E-Mail: andreas.grote@jjvrp.de

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Hier finden Sie alle zur Anmeldung und Durchführung einer Kyu- oder Dan-Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen:

 


Das neue Prüfungsprogramm des DJJV wurde beschlossen.


Hinweise zur geplanten Umsetzung im JJVRP

  • Erste Schulungsmaßnahme zum neuen Programm auf dem Intensivseminar am 03./04. Juni in Annweiler
  • Prüferschulung auf dem RLP Seminar am 16./17. September in Bad Kreuznach
  • Danach sind Prüfungen nach dem neuen Programm auf Vereinsebene bereits möglich
  • Ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 hat der Prüfling die Wahl für eines der beiden Systeme (Vereins- und Landessebene) 
  • Ab 01.01.2025 sind Prüfungen nur noch nach dem dann aktuellen Programm durchzuführen


Informationen zum neuen Prüfungsprogramm und allgemein zum Thema "Graduierungen und Prüfung", die vom DJJV bereitgestellt werden, finden Sie ausschließlich auf der Webseite des DJJV unter Prüfungswesen.

Informationen zum Bereich Prüfungswesen (Stand Januar 2015)

Grundsätzliche Dinge im Bereich Prüfungswesen regelt die Verfahrensordung für Kyu- und Dan-Prüfungen des DJJV (siehe jeweils gültige Ausgabe des Ju-Jutsu 1x1). Die Prüfungen bis einschließlich 5. Dan werden durch den jeweiligen Landesverband geregelt. Zur allgemeinen Information habe sind nachfolgend die wesentlichen Punkte aufgelistet, die zur Ausrichtung bzw. Teilnahme an einer Prüfung notwendig sind. Ergänzende Festlegungen des JJVRP im Bereich Prüfungswesen sind berücksichtigt.


1. Prüfungen 5 - 3. Kyu (im Verein)

1.1 Anmeldungen

Kyu-Prüfungen müssen bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsreferent angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail).
Hierzu wird das Formblatt  “Anmeldung einer Kyu-Prüfung / Bestellung von Prüfungsmaterialien” verwendet. (siehe Downloadbereich Prüfungswesen)
 
Bei der Anmeldung müssen folgende Daten angegeben werden:
- Datum der Anmeldung
- Name, Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners
- Ausrichtender Verein
- Ort der Prüfung
- Datum und Zeit der Prüfung
- Vorgeschlagene(r) Prüfer
(wurde noch kein Prüfer gefunden, so ist der Prüfungsreferent bei der Vermittlung behilflich)
- angestrebte Graduierungen (z.B. 5 mal 5. Kyu, 3 mal 3. Kyu, ...)
(die Namen der Prüflinge müssen nicht gemeldet werden)
- Benötigte Prüfungsunterlagen (Urkunden, Prüfungsmarken, - und Listen)
 Der Prüfungsreferent vergibt eine Prüfungsnummer und leitet die Bestellung der Prüfungsunterlagen umgehend an die Geschäftsstelle des JJVRP weiter.

Mit Erhalt der Prüfungsunterlagen hat der ausrichtende Verein automatisch die Bestätigung des Landesverbandes zur Durchführung der Prüfung. Eine separate Bestätigung des Prüfungsreferenten erfolgt im Regelfall nicht mehr.

Bei fristgerechter Anmeldung ist, dass die Prüfungsunterlagen rechtzeitig beim Ausrichter eintreffen.

Nach der Prüfung sind die Listen spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin an den Prüfungsreferent zu senden, sonst gelten die Prüfungen als nicht durchgeführt.

Sofern Prüflinge aus anderen Vereinen an der Prüfung teilnehmen, ist die Bestätigung des Vereins
beizulegen.

Für Kinder- Vor- bzw. Zwischenprüfungen gilt das gleiche Vorgehen wie bei Kyu-Prüfungen!

Lehrgänge in der Vorbereitungszeit zu Prüfungen

Für eine Prüfung ab dem dritten Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang
Voraussetzung. Dieser Lehrgang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu-Paß oder auf der Lehrgangskarte.
Als Techniklehrgänge gelten alle Bundeslehrgänge.  Landeslehrgänge werden nur dann als
Techniklehrgänge anerkannt, sofern sie auch als solche ausgeschrieben sind.


1.2 Gebühren

Die Festlegung der Prüfungsgebühr obliegt dem ausrichtendem Verein.
Die Abrechnung der Prüfung erfolgt üblicherweise durch Umlage der Kosten. D.h. die Kosten für Prüfer,
Fahrtkosten, Prüfungsunterlagen, etc. werden auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umgelegt.


2. Prüfungen zum 1. und 2. Kyu (ab 1.1.2016 auf Landesebene)

2.1 Termine

Prüfungen ab dem 2. Kuy werden ab 1.Jan. 2016 nur noch auf Landesebene durchgeführt.
Pro Halbjahr wird mindestens eine Prüfung zum 1. Kyu durch den Verband angeboten. In der Regel finden Landesprüfungen im Juni bzw. Juli (vor den Schulferien) und im Dezember statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig im Ju-Jutsu-Journal und im Internet auf der Seite www.jjvrp.de unter Termine veröffentlicht.
Sofern ein Verein eine Landes-Kyuprüfung ausrichten möchte, muss er dies mindestens ein halbes Jahr vorher beim Prüfungsreferenten anmelden, damit eine landesweite Ausschreibung erfolgen kann.

2.2 Anmeldungen

Die Anmeldung eines Prüflings erfolgt durch den Verein und kann ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung bis spätestens einen Monate vor Prüfungstermin erfolgen. Sie gilt gleichzeitig als Zustimmung des Vereins. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, auf welche Prüfung (Datumsangabe) sich die Anmeldung bezieht.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) unter Angabe folgender Daten:
- Name (Nachname und Vorname
- Telefonnummer (evtl. Faxnummer)
- Geburtsdatum (Tag, Monat und Jahr)
- Verein (der im Ju-Jutsu-Pass eingetragene)

Außerdem sind der Anmeldung folgende Nachweise (in kopierter, lesbarer Form) beizufügen:
- Bestätigung der Teilnahme an Techniklehrgängen in der Vorbereitungszeit.
(Eine Kopie der Rubrik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu-Pass oder der Lehrgangskarte ist ausreichend.)
Wurde bis zur Anmeldung noch kein Techniklehrgang besucht, so ist dies bis zum Prüfungstermin nachzuholen.
- Termin der letzten Prüfung und die dabei erworbene Graduierung
(Kopie der entsprechenden Seite im Pass).
Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen. (Ferner ist darauf zu achten, dass am Tag der Prüfung die gültige Jahressichtmarke mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Pass eingeklebt ist!)

2.3 Gebühren

Die Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken) sind rechtzeitig vor der Prüfung vom
ausrichtenden Verein bei der Geschäftsstelle zu beantragen und abzurechnen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist mit dem Prüfungsreferenten abzustimmen.
Die Abrechnung der Prüfung erfolgt wie bei Prüfungen auf Vereinsebene, d.h. die Kosten für Prüfer, Fahrtkosten, Prüfungsunterlagen, etc. werden auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umgelegt. Eine Abrechnung über den Landesverband erfolgt nicht.

2.4 Prüfer

Die Prüfer werden vom Prüfungsreferenten eingesetzt.

Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Sind alle Plätze belegt, werden, sofern genügend Interesse vorhanden ist, noch weitere Prüfungen angeboten. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, so wird eine Warteliste (in der Reihenfolge der Antragseingänge) geführt. Fällt ein Prüfungsteilnehmer aus, kann der nächste auf der Warteliste entsprechend nachrücken.

Bei der Landes-Kyuprüfung werden vorrangig Prüfungsanwärter zum 2.- und  2. Kyu geprüft. Im Rahmen der Höchstteilnehmerzahl können aber auch niedrigere Kyu-Grade geprüft werden.

2.5 Lehrgänge in der Vorbereitungszeit

Für eine Prüfung zum 1. Kyu- und 2. Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang Voraussetzung. Dieser Lehrgang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem
Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu-Pass oder auf der Lehrgangskarte.

Als Techniklehrgänge gelten alle Bundeslehrgänge. Außerdem werden alle Landeslehrgänge anerkannt, die als Techniklehrgänge ausgeschrieben sind und sich mit prüfungsrelevantem Stoff beschäftigen. Das Wort “Techniklehrgang“ muss in der Ausschreibung bzw. bei der Eintragung im Pass vorkommen.

Ebenso werden alle Dan-Vorbereitungslehrgänge als Techniklehrgänge anerkannt.


3. Dan-Prüfungen

3.1 Termine

Es werden mehrmals im Jahr Dan-Prüfungen durch den Landesverband angeboten. In der Regel werden Prüfungen im Juni bzw. Juli (vor den Schulferien) und im Dezember angeboten. Die genauen Termine werden rechtzeitig im Ju-Jutsu-Journal veröffentlicht.

3.2 Anmeldungen

Die Anmeldung zu einer Dan-Prüfung kann ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung erfolgen und ist bis spätestens drei Monate vor Prüfungstermin möglich. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, auf welche
Prüfung (Datumsangabe) sich die Anmeldung bezieht.
Für die Anmeldung ist der DJJV-Vordruck "Antrag auf Graduierung ..." (siehe Downloadbereich Prüfungswesen)zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass dieses Formular vom Verein abgestempelt und
unterschrieben wird. Die Eintragungen sollten vollständig und lesbar sein.

Der Anmeldung ist eine Kopie des Überweisungsbeleges der Prüfungsgebühr beizufügen. Eine Bezahlung am Prüfungstag ist nicht möglich!

Der Anmeldung sind außerdem folgende Nachweise (in kopierter, lesbarer Form) beizufügen:
- Kopie der Teilnahmebestätigung an einem Erste-Hilfe-Kurs (keine "Sofortmaßnahmen"!), der nicht länger als zwei Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegt. Die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Nachweises kann durch die Teilnahme an einem 4 Doppelstunden umfassenden Auffrischungskurs "Erste-Hilfe-Training" (keine "Sofortmaßnahmen"!) um weitere drei Jahre verlängert werden.

- Bestätigung der Teilnahme an Techniklehrgängen in der Vorbereitungszeit. Eine Kopie der Rubrik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu-Pass oder der Lehrgangskarte ist ausreichend.

- Kopie der Trainer-, Übungsleiterlizenz oder der gültigen Lehreinweisung (Lehrgangsnachweis).

- Termin der letzten Prüfung und die dabei erworbene Graduierung
(Kopie der entsprechenden Seite im Pass).

- Vereinszugehörigkeit (erste (und evtl. zweite) Seite im Ju-Jutsu-Pass)
Bei einem Vereinswechsel ist daran zu denken, dass der Landesverband diesen Wechsel mit Stempel und Unterschrift im Pass bestätigen muss.

- Aktuelle Jahressichtmarke und alle Jahressichtmarken für den Zeitraum der Vorbereitungszeit.

Sollte noch der eine oder andere Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung fehlen, so ist dies gesondert aufzuführen.

Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen.
Einteilung zur Dan-Prüfung

Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Sind alle Plätze
belegt, werden, sofern genügend Interesse vorhanden ist, noch weitere Prüfungen angeboten. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, so wird eine Warteliste (in der Reihenfolge der Antragseingänge) geführt. Fällt ein Prüfungsteilnehmer aus, kann der nächste auf der Warteliste entsprechend nachrücken.

Finden mehrere Prüfungen statt, so werden nach Möglichkeit die Prüfungsteilnehmer so aufgeteilt, dass Ju-Jutsuka aus dem gleichen Verein an einem Termin geprüft werden.

Jeder Dan-Anwärter erhält etwa einen Monat vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Bestätigung sowie Informationen zur Prüfung.

3.3 Lehrgänge in der Vorbereitungszeit

Für die Teilnahme an einer Dan-Prüfung, ist die aktive Teilnahme an je zwei Techniklehrgängen (Bundes- oder Landeslehrgänge) oder an einem Bundesseminar, in jedem Jahr der Vorbereitungszeit Voraussetzung.
Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu-Pass oder der Lehrgangskarte. Ein Nachholen von
Lehrgängen ist nicht möglich.

Als Techniklehrgänge werden alle Bundes- bzw. Landeslehrgänge anerkannt, die auch als solche
ausgeschrieben sind und sich mit prüfungsrelevantem Stoff beschäftigen. Das Wort Techniklehrgang muss in der Ausschreibung bzw. bei der Eintragung im Pass erscheinen.
Ebenso werden alle Dan-Vorbereitungslehrgänge als Techniklehrgänge anerkannt.
Weiterhin ist die Teilnahme an mindestens einem Dan-Vorbereitungslehrgang erforderlich (Pflichtlehrgang).
Dieser darf nicht länger als 1 Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen.

Sofern ein Prüfling seine Lehrbefähigung durch Teilnahme an einer Lehreinweisung erhält, darf dieser
Lehrgang nicht länger als 2 Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegen.

3.4 Gebühren

Die Teilnahmegebühr für eine Dan-Prüfung ist in der Gebührenordnung des JJVRP festgelegt und beträgt derzeit 60,- Euro (Stand Januar 2015). Sie ist bei der Anmeldung auf das Konto des Ju-Jutsu-Verbandes Rheinland-Pfalz zu überweisen.


4. Ergänzende Hinweise zur Durchführung einer Kinderprüfung

Das Kinderprogramm ist von den Techniken her analog dem Erwachsenen Programm (wie bisher auch).

Der 5. Kyu gliedert sich in die Bereiche: Verteidigungsstellungen, Bewegungsformen, Falltechniken,
Bodentechniken, Ju-Jutsu Techniken (weitgehend Kombinationen) sowie freie Anwendungsformen.
Bei der Prüfung sind grundsätzlich alle Bereiche zu prüfen. Im Bereich der Verteidigungsstellung, der Bewegungsformen, der Falltechniken und der freien Anwendungsformen sind alle Vorgaben des Programms zu lehren und zu prüfen (gültig für alle Zwischenprüfungen). Die Bewegungsformen und die Falltechniken bilden die Grundlagen für die richtige Anwendung der Grundtechniken. Daher sind sie von Anfang an zu schulen und auch zu prüfen. Im Bereich der Bodentechniken und der Ju-Jutsu Techniken kam der Trainer / Prüfer frei entscheiden und die Techniken aussuchen, d.h. für die erste Zwischenprüfung 1/3 für die zweite Zwischenprüfung 2/3 der Techniken.
Sofern ein Fremdprüfer eingesetzt wird kann er nur die vom Trainer vorgegebenen Techniken prüfen. Dies trifft auch für den Orangegurt und die Zwischenprüfung im 4. Kyu zu.

Beispiel für eine Prüfung zum ersten gelben Streifen :

Es muss gezeigt werden:

1. Verteidigungsstellung
2. Bewegungsformen
- Auslagenwechsel (nach vorne, nach hinten, auf der Stelle)
- Meidbewegungen (Auspendeln (nach hinten, zur Seite), Abducken, Abtauchen)
- Gleiten (vorwärts, rückwärts, seitwärts)
- Körperabdrehen
- Schrittdrehungen (90° vorwärts/rückwärts, 180° vorwärts/rückwärts)
3. Falltechniken (Sturz seitwärts)6. Anwendungsformen im Bereich der
Atemitechniken

Es kann gewählt werden im Bereich:

4. Bodentechniken
Hier kann der Trainer 1/3 der Techniken aus dem Bodenprogramm auswählen.
D.h. der Prüfling muss in der Prüfung nur eine der folgenden drei Techniken zeigen :
4.1 Haltetechnik in seitlicher Position oder
4-2 Haltetechnik in Kreuzposition oder
4.3 Haltetechnik in Reitposition


5. Ju-Jutsu Techniken (weitgehend) in Kombinationen

auch hier kann der Trainer 1/3 der Techniken frei auswählen.
5.1. drei passive Abwehrtechniken mit dem Unterarm (zählt als eine Technik)
- in Kopfhöhe (außen),
- in Höhe der Körpermitte (außen),
- in Höhe der Körpermitte (innen)
5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand (zahlt als eine Technik) 5.3 eine Handballentechnik
5.4 eine Knietechnik
5.5 ein Stoppfußstoß
5.6 ein Grifflösen
5.7 ein Griffsprengen
5.8 einen Armstreckhebel (Ausführung bei Bodenlage des Gegners)
5.9 Körperabbiegen
5.10 Beinstellen

Man könnte z-B. in einer Prüfung zum ersten gelben Streifen im Bereich 5. Ju-Jutsu Techniken folgende
Grundtechniken trainieren und in der Prüfung verlangen :

5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand,
5.3 eine Handballentechnik und
5.10 das Beinstellen
oder
5.6 Grifflösen
5.4 eine Knietechnik und
5.9 Körperabbiegen
Dies sind nur Beispiele. Hier hat der Trainer freie Wahl.
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